headerphoto

Abwrackprämie

Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) berichtet, dass die zur Ankurbelung der Wirtschaft beschlossene Abwrackprämie bereits jetzt deutliche Auswirkungen zeigt. Die Automobilbranche rechnet damit, dass die so genannte Abwrack- bzw. Verschrottungsprämie in Höhe von € 2.500,-- dazu führt, dass in 2009 etwa 200.000 Autos zusätzlich verkauft werden. Es wird erwartet, dass dieser Verkaufsboom insbesondere den Bereich Kleinwagen betrifft. Laut einer Umfrage bevorzugt mehr als die Hälfte aller Kaufwilligen ein deutsches Auto.

Allerdings bestehen noch viele Unsicherheiten darüber, wer von der Abwrackprämie profitieren kann. Deshalb hier zunächst eine Übersicht, welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen:

•    Es muss sich um eine Privatperson handeln.

•    Der Prämienantragsteller muss Halter gemäß Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie Teil II (Fahrzeugbrief) des verschrotteten Altfahrzeuges sein. Die Verschrottung hat zwischen dem 14.01. und dem 31.12.2009 zu erfolgen und muss mittels Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebes mit Stempel und Unterschrift bescheinigt werden. Dabei muss u.a. bestätigt werden, dass das Altfahrzeug mittels Schredderanlage zerlegt wird.

•    Die Erstzulassung des Altfahrzeuges muss zum Zeitpunkt der Verschrottung mindestens 9 Jahre her sein, wovon es mindestens ein Jahr vor dem Verschrottungsdatum durchgehend auf den Antragsteller in der BRD zugelassen gewesen sein muss.

•    Weiterhin muss der neu gekaufte PKW der Emissionsvorschrift Euro 4 entsprechen und zwischen dem 14.01. bis 31.12.2009 vom Antragsteller erworben und auf ihn zugelassen werden. Dabei gilt auch ein Jahreswagen als Neufahrzeug und darf vor dem Kauf durch den Antragsteller maximal ein Jahr einmalig auf den Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsunternehmen, Werksangehörige, einen Autohändler, die herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.

Sind alle genannten Bedingungen erfüllt, kann der Antrag auf Abwrackprämie nur per offiziellem Antragsvordruck gestellt werden, den man von der Internetseite des  Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de herunterladen kann. Der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck ist unbedingt mit den erforderlichen Belegen (Verwertungsnachweis, Nachweiskopien der Außerbetriebsetzung vom Straßenverkehrsamt, Kopien des Fahrzeugbriefes und –scheins für das Neufahrzeug, Kopie der Rechnung oder des Leasingvertrages, ggf. eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Jahreswagen zum Kauftermin auf einen Werksangehörigen zugelassen war) per Briefpost einzureichen. Nur vollständig eingereichte Unterlagen werden in der Reihenfolge ihres Einganges weiter bearbeitet – das ist deshalb wichtig, weil die vorgesehenen Finanzmittel eine Obergrenze von 1,5 Mrd. € haben. Sind diese ausgeschöpft, kann man ggf. leer ausgehen, denn ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

Mit der Auszahlung ist erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ ab März 2009 zu rechnen.

Für Käufer eines Neuwagens ist es wichtig, auf den Liefertermin zu achten, da der Zuschuss nicht nur vom Kauf, sondern auch von der Zulassung abhängig ist. U. U. kann es passieren, dass die Mittel bereits erschöpft sind, wenn die Zulassung nach längerer Lieferzeit erfolgt.

Wichtig ist es auch, den Wert des Altwagens realistisch einzuschätzen. Würde er bei einem Verkauf noch € 2.000,-- einbringen, hat man durch eine Verschrottung tatsächlich nur € 500,-- „verdient“. Auch muss man darauf achten, dass der vom Händler angebotene PKW tatsächlich die Auflagen für das Förderprogramm erfüllt. Weiterhin sollte man sich beim Autokauf darüber im Klaren sein, dass die Abwrackprämie kein Bonus vom Händler ist – deshalb sollte man ruhig vergleichen und Rabatte aushandeln.

Weitergehende Fragen beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 421, Frankfurter Str. 29-35 in 65760 Eschborn, auch telefonisch unter 030 / 346 465 470.